Die Laser-Akupunktur gehört zur lokalen Lichttherapie. Die Nutzung von Lichtenergien zu therapeutischen Zwecken ist eine sehr alte Heilmethode, deren Wurzeln bis weit in die Antike zurückreichen.
Im Grunde funktioniert die Laser-Akupunktur gegen Fersensporn genauso wie die klassische Akupunktur. Der einzige Unterschied besteht darin, dass Laserpunkte statt Akupunkturnadeln auf die ausgewählten Behandlungspunkte gesetzt werden. Die Laser-Akupunktur hat gegenüber der herkömmlichen Methode allerdings den Vorteil, beschädigte Gewebe zur Neubildung zu stimulieren und die Durchblutung zu fördern.
Trifft die gebündelte Lichtenergie auf Akupunkturpunkte, erhält der Organismus einen Heilungsreiz, auf den das Immunsystem entsprechend reagiert. Der Softlaser stimuliert aber nicht nur das Immunsystem, sondern auch andere biologische Faktoren: Der Zellstoffwechsel erhöht sich, die Proteinerzeugung erfährt eine Steigerung und die Wundheilung wird angekurbelt. Die Auswirkungen einer Laser-Akupunktur bei Fersensporn lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
Auf die einzelnen Akupunkturpunkte des Körpers werden Laserkabel fixiert, welche die Lichtenergie zu den einzelnen Körperstellen leiten. Zudem gibt es auch die Möglichkeit der Flächenbestrahlung, indem mehrere Laserkabel mit einem Metallblock gebündelt werden. Während der Behandlung erhält der Patient eine Spezialbrille zum Schutz der Augen vor dem Laserlicht. Bei Erwachsenen dauert eine Einzelsitzung je nach Beschwerdegrad ca. 15-40 Minuten, bei Kindern sind die Behandlungszeiten kürzer. In der Regel erfolgen ein bis zwei Sitzungen in der Woche, in schweren Fällen kann die Therapie aber auch täglich durchgeführt werden.
Eine Laser-Akupunktur bei Fersensporn ist völlig harmlos und nebenwirkungsfrei. Aufgrund ihrer schonenden Wirkung, werden bisweilen sogar Säuglinge, Kleinkinder und Kinder damit behandelt. Der therapeutische Nutzen einer Laser-Akupunktur wird in medizinischen Fachkreisen jedoch skeptisch betrachtet, da die Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt ist. Daher können auch die Kosten nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Wichtiger Hinweis
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